Der letzte Urlaub ist sprichwörtlich "ins Wasser gefallen", weil der Strand entgegen der Versprechungen aus dem Katalog völlig verschmutzt war? Das angebliche Vier-Sterne-Hotel war von Baustellen umgeben, der beworbene Swimmingpool gar trockengelegt? Und die Wartezeit auf dem Flughafen hat einen ganzen Urlaubstag gekostet?
Unsere Leistungen
Die Kanzlei Weber & Kollegen kann Ihnen den verdorbenen Urlaub nicht zurückbringen, doch wir können das Reiseangebot mit den aufgrund Ihrer Beschreibung vorgefundenen Verhältnissen vergleichen.
Wir nehmen Kontakt zum Veranstalter auf und machen Ihre Ansprüche auf Minderung und evtl. Schadensersatz aussergerichtlich und auch gerichtlich geltend.