Bankrecht

Bankrecht Ismaning

Die Kanzlei Weber & Sismani darf die Kooperation mit der Kanzlei Anwalt Bankrecht Dr. Wolfgang Eickhoff, Berlin, bekannt geben. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Wolfgang Eickhoff ist spezialisiert auf die Rechtsgebiete zum Bankrecht, also dem Wirtschaftsrecht, wie auch den Sparten Vertragsrecht, Zivilrecht, Bankenrecht, Finanzierungsrecht, Aufsichtsrecht und internationales Recht.

Im Bereich Anlegerschutz ist die Kanzlei Dr. Eickhoff aus Berlin spezialisiert in der Prüfung von rechtlichen Sachverhalten einschließlich der Bearbeitung von Regressforderungen bei Beratungsfehlern zu Immobilienfonds wie auch Medienfonds und der Abwehr unberechtigter Ansprüche bei gescheiterten Immobilien- und Schiffsfonds.

Andere Themen aus der Finanzwelt sind Immobilienvertrieb, Anlage in Immobilien, Prüfung von Investmentfonds und weitere Finanzfragen. Es besteht die Möglichkeit, einen Termin mit Herrn Dr. Wolfgang Eickhoff aus Berlin in der Kanzlei Weber & Sismani, Ismaning, zu vereinbaren.


Dr. Wolfgang Eickhoff

Darlehn gekündigt? Prüfen lassen - und keine Angst vor großen Banken
Man sollte meinen, dass Großunternehmen so organisiert sind, dass ihnen keine Verfahrens- oder Abwägungsfehler unterlaufen. Doch ist das ein Irrtum.
Mich fragte nach einer Fortbildung im Darlehnsrecht ein Bankenanwalt, ob ich die Banken eigentlich für dumm hielte. Die Frage ist falsch: Es sind Menschen, die handeln in bestimmten Situationen und machen dabei Fehler. Auch dort, wo die Widerrufsrechte greifen, waren es meist die großen Banken selbst, die die Texte des Ministeriums "verbesserten" - und sich damit erst angreifbar machten, weil sie keinen Vertrauensschutz auf gesetzliche Vorgaben mehr genossen.
Besonders spektakulär war jedoch ein für die Bank vernichtendes Urteil vor dem Landgericht Berlin im Mai 2021. Es war kaum zu glauben, was da alles schief gelaufen war. Noch erstaunlicher war nur, dass die Bank das auf keinen Fall einsehen wollte. Offenbar hatte man sich über mehrere Zahlungsverzögerungen so geärgert, dass man nun Taten folgen lassen wollte. Und machte grobe Fehler, die zum Prozessverlust durch die Bank führten.
So waren die offenen Beträge so dargestellt, dass selbst der Richter sie nicht nachvollziehen konnte. Nur ist das Voraussetzung der Kündigungsandrohung. Dort finden sich die meisten Fehler. Auch hatte eine Mitdarlehnsnehmerin die Kündigung nicht erhalten. Es wurde nur die Sachbearbeiterin als Zeugin genannt, dass sie diese "verschickt" habe. Nur reicht das eben nicht für den Zugang.
Die Kreditabteilung übersah, dass die Kunden vor Kündigung den Rückstand ausgeglichen hatten, nur wusste das nur das Treasury. Warten wollte man auch nicht. "Schlecht", wenn der Gegenanwalt der Kunden wie hier die internen Abläufe aus eigener Erfahrung besser kennt als die Gegenseite. Hinzu kam dass nur minimale Rückstände eine Kündigung nie rechtfertigen können und noch einiges mehr.
Ein Einzelfall? Keineswegs, wenn dieser auch schon ein echter Ausreißer war. Ein anderes Verfahren betreue ich, in dem die Tochter einer anderen deutschen Großbank "vergessen" hatte, das Darlehn zu kündigen. Man kündigte gleich die Grundschuld und windet sich nun, um die Nachfrage des Kunden ("was nun?), als Darlehnskündigung durch IHN hinzustellen.
Wenden Sie sich an einen Anwalt, der die Fragen aus der Praxis kennt!
Ihr Dr. Eickhoff aus Berlin

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